Das eigene Haus ist für viele Menschen die größte Investition im Leben. Umso wichtiger ist es, diese Werte gut abzusichern.
Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können erhebliche Schäden verursachen. In manchen Fällen droht sogar der vollständige Verlust des Hauses.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in solchen Situationen die Kosten. Versichert sind das Dach, die Wände, Fenster und alle fest eingebauten Bestandteile. Für Eigentümerinnen und Eigentümer zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen rund ums Wohneigentum.
Was viele nicht wissen: Der Hausrat ist nicht mitversichert. Möbel, Kleidung oder Elektronik sind nur über eine separate Hausratversicherung geschützt.
Empfehlenswert ist ein umfassender Schutz, der Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt. Möglichst ergänzt um Elementargefahren wie Starkregen oder Überschwemmung.
Sturm, Rohrbruch, Feuer oder Überschwemmung gehören zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Eine Wohngebäudeversicherung bietet genau hier Schutz. Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau, wenn das Haus durch eine versicherte Gefahr beschädigt wurde.
Ein Brand, ein starker Sturm oder ein Wasserschaden kann für Hausbesitzer schnell teuer werden, wenn das Haus nicht ausreichend versichert ist.
Wer ein Haus besitzt, sollte auf eine Wohngebäudeversicherung nicht verzichten. Sie schützt das Zuhause, wenn es darauf ankommt. Unabhängig davon ob es selbst genutzt oder vermietet wird.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt in erster Linie das Wohngebäude selbst. Dazu zählen das Haus, das Dach, die Außenwände, Fenster und Türen. Auch Garagen, Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen können mitversichert sein, wenn sie im Vertrag genannt werden.
Ebenfalls eingeschlossen sind in der Regel fest verbaute Bestandteile des Gebäudes. Dazu zählen zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke sowie haustechnische Anlagen wie die Heizung, eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe.
Auch weitere fest eingebaute technische Systeme wie Rollläden oder Steuerungen können je nach Vertrag und dem darin vereinbarten Leistungsumfang mitversichert sein. In vielen Fällen sind zudem zusätzliche Leistungen enthalten, zum Beispiel Aufräumarbeiten nach einem Schaden, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit oder der Ersatz entgangener Mieteinnahmen und einiges mehr.
Was genau abgesichert ist, kann ich für Sie prüfen.
Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, geht die bestehende Wohngebäudeversicherung zunächst auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über – allerdings erst, wenn der Versicherer über die Eigentumsübertragung informiert wurde.
Der neue Eigentümer kann den bestehenden Vertrag übernehmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses kann innerhalb von vier Wochen nach Eintragung im Grundbuch oder nach Mitteilung durch den Versicherer ausgeübt werden.
Gern prüfe ich, ob der bestehende Vertrag weiterhin gut zur Immobilie passt, oder ob ein Wechsel sinnvoll ist. Sprechen Sie mich gerne an.
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Hauses entsprechen. Ist sie zu niedrig angesetzt, spricht man von einer Unterversicherung.
Im Schadensfall kann das erhebliche Folgen haben. Der Versicherer darf die Entschädigung kürzen – und zwar anteilig. Das bedeutet: Es wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der dem Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Gebäudewert entspricht.
Ein Beispiel:
Das Wohngebäude ist 300.000 Euro wert, versichert sind jedoch nur 150.000 Euro. Die Versicherungssumme deckt also nur die Hälfte ab. Entsteht nun ein Schaden in Höhe von 30.000 Euro, übernimmt der Versicherer ebenfalls nur die Hälfte – also 15.000 Euro.
Eine realistische und regelmäßig überprüfte Versicherungssumme ist daher wichtig, um im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein.
Was ist die gleitende Neuwertversicherung?
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten die Versicherer die sogenannte gleitende Neuwertversicherung an. Dabei richtet sich die Versicherungssumme nicht nach einem festen Geldbetrag, sondern nach dem sogenannten Versicherungswert 1914.
Dieser Wert gibt an, was der Neubau des Hauses im Jahr 1914 gekostet hätte. Über einen Index wird er jährlich an die aktuellen Baupreise angepasst. So bleibt der Versicherungsschutz auch bei steigenden Baukosten oder Modernisierungen erhalten.
Wenn zusätzlich ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde, zahlt der Versicherer im Schadensfall in voller Höhe – selbst wenn sich später herausstellt, dass die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt war.
Alternative: das Wohnflächenmodell
Als Alternative setzen einige Versicherer auf das sogenannte Wohnflächenmodell. Hier richtet sich die Versicherungssumme nicht nach dem Wert 1914, sondern nach der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung. Die Prämie wird pauschal pro Quadratmeter berechnet.
Auch in diesem Modell gibt es den Unterversicherungsverzicht, sofern die Wohnfläche korrekt angegeben wurde und alle baulichen Merkmale vollständig erfasst sind.
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Jutta Söhnholz
Finanzplanung
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