Das eigene Haus ist für viele Menschen die größte Investition im Leben.
Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden oder Unwetter können erhebliche Schäden verursachen – bis hin zum vollständigen Verlust des Gebäudes.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude – also Dach, Wände, Fenster sowie fest eingebaute Bestandteile – vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Sie gehört zu den wichtigsten Absicherungen rund ums Wohneigentum.
Nicht enthalten ist der Hausrat. Für Möbel, Kleidung oder Elektronik ist eine separate Hausratversicherung erforderlich.
Empfehlenswert ist ein Schutz, der Feuer, Leitungswasser und Sturm abdeckt. Ergänzend kann eine Absicherung gegen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch sinnvoll sein.
Sturm, Rohrbruch, Feuer oder Überschwemmung – Naturgewalten und Leitungswasserschäden zählen zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Eine Wohngebäudeversicherung bietet genau hier den notwendigen Schutz: Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau, wenn das Wohngebäude durch versicherte Gefahren beschädigt wird.
Als Ergänzung zur Privathaftpflicht- und Hausratversicherung ist der Versicherungsschutz für das Gebäude selbst unverzichtbar. Vor allem Hausbesitzer können im Schadensfall schnell an die finanziellen Grenzen stoßen – etwa nach einem Brand, einem starken Sturm oder einem Wasserschaden.
Eine Wohngebäudeversicherung gehört daher in jeden Policenordner. Sie stellt sicher, dass das Zuhause im Ernstfall gut abgesichert ist – unabhängig davon, ob es selbst genutzt oder vermietet wird.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt in erster Linie das Wohngebäude selbst – also das Haus mit Dach, Wänden, Fenstern und Türen. Zum versicherten Bereich zählen in der Regel auch dazugehörige Garagen, Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, sofern sie im Versicherungsvertrag genannt sind.
Ebenfalls mitversichert sind fest verbaute Bestandteile des Gebäudes. Dazu gehören zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke oder fest installierte Heizungsanlagen.
🔸 Auch Gebäudebestandteile und Zubehör sind versichert
Der Versicherungsschutz umfasst häufig auch Zubehör, das dem Gebrauch oder der Instandhaltung des Gebäudes dient. Dazu zählen unter anderem:
Werkzeug und Gartengeräte
Brennholz
Markisen
Alarmanlagen
Blumenkästen
Rundfunkantennen
Ob auch der Garten, ein Pool oder moderne Technik wie eine Wasseraufbereitungsanlage mitversichert sind, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Solche Punkte können in vielen Fällen individuell mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus und dazugehörige Bauteile vor den finanziellen Folgen verschiedenster Schadensereignisse. Versichert sind typischerweise Schäden durch:
Feuer
Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)
Sturm und Hagel
Blitzschlag
Je nach Vertrag auch: Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben oder Lawinen
Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme – zum Beispiel wenn ein Sturm das Dach abdeckt, Wasser in das Mauerwerk eindringt oder ein Brand das Gebäude beschädigt.
🔸 Mögliche Zusatzleistungen - abhängig vom Tarif
Je nach Versicherer und Vertragsbedingungen können darüber hinaus zusätzliche Leistungen mitversichert sein, etwa:
Beseitigung von Graffiti
Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schaden
Transport- und Lagerkosten
Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Hauses
Mietausfall bei vermieteten Immobilien
Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem schweren Schadensfall
Sachverständigenkosten für die Schadensermittlung
Einige Versicherer übernehmen außerdem die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen oder ähnliche Aufwendungen. Ob und in welchem Umfang diese Leistungen eingeschlossen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.
Eine Wohngebäudeversicherung eignet sich für alle Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien.
Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Brand, Rohrbruch, Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren – Risiken, die im Ernstfall schnell die persönliche Belastungsgrenze überschreiten können.
Auch bei der Immobilienfinanzierung ist sie von Bedeutung: Banken verlangen in der Regel den Nachweis einer Feuerversicherung als Voraussetzung für die Kreditvergabe.
🔸 Flexible Absicherung einzelner Risiken möglich
Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den sogenannten „verbundenen Versicherungen“. Die Beiträge setzen sich aus verschiedenen Gefahrenbausteinen zusammen – wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Elementarschäden.
Je nach Tarif kann jede dieser Gefahren auch einzeln abgesichert werden.
🔸 Was gilt bei Eigentümerwechsel?
Geht eine Immobilie in neue Hände über, wird die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen.
Eine Kündigung ist innerhalb von vier Wochen nach Grundbuchumschreibung möglich.
Wichtig: Eine Kündigung sollte idealerweise erst zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Bei einer unterjährigen Kündigung kann der Versicherer den vollen Jahresbeitrag verlangen.
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entsprechen.
Liegt die vereinbarte Summe unter dem Wiederherstellungswert zum Zeitpunkt des Schadens, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.
Das kann im Schadensfall erhebliche finanzielle Folgen haben:
Wird festgestellt, dass ein Gebäude unterversichert ist, darf der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen.
Das bedeutet: Es wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der dem Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Gebäudewert entspricht.
🔸 Beispiel:
Ist das Wohngebäude 300.000 € wert, die Versicherungssumme beträgt jedoch nur 150.000 €, besteht eine Unterversicherung von 50 %.
Kommt es zu einem Schaden in Höhe von 30.000 €, übernimmt der Versicherer lediglich 50 % – also 15.000 €.
Eine realistische und regelmäßig überprüfte Versicherungssumme ist daher unerlässlich, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.
🔸 Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterversicherung
Eine Unterversicherung kann durch die Vereinbarung einer gleitenden Neuwertversicherung vermieden werden.
Dabei wird die Versicherungssumme regelmäßig an die aktuelle Baupreis- und Wertentwicklung angepasst. Auf diese Weise bleibt der Versicherungsschutz stets auf dem aktuellen Stand – selbst bei steigenden Baukosten oder Modernisierungen.
In Verbindung damit kann ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Das bedeutet: Der Versicherer verzichtet im Schadensfall auf eine anteilige Kürzung – selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Versicherungssumme zu niedrig war. Voraussetzung hierfür ist in der Regel die gleitende Neuwertversicherung.
🔸 Alternative: Wohnflächenmodell
Viele Versicherer bieten mittlerweile auch Gebäudeversicherungen auf Basis des sogenannten Wohnflächenmodells an.
Dabei erfolgt die Einstufung des Gebäudes anhand von Wohnfläche, Bauart und Ausstattung. Die Versicherungsprämie wird pauschal pro Quadratmeter festgelegt.
Auch bei dieser Methode kann – je nach Tarif – ein Unterversicherungsverzicht gelten, sofern die Wohnfläche korrekt angegeben und die baulichen Merkmale vollständig erfasst wurden.
Der Basisschutz einer Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel Schäden durch Brand, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Explosionen.
Je nach regionaler Lage können jedoch zusätzliche Naturgefahren relevant sein. Dazu zählen beispielsweise:
Überschwemmung und Starkregen
Sturmflut
Erdbeben und Erdrutsch
Lawinen
Schneedruck
Diese sogenannten Elementarschäden sind nicht automatisch im Versicherungsschutz enthalten, können aber als zusätzlicher Baustein mitversichert werden.
🔸 Regionale Risikozuschläge sind möglich
Die Höhe des Beitrags für die Elementarschadenversicherung hängt von der jeweiligen Region und dem örtlichen Risiko ab. In hochwassergefährdeten Gebieten oder Erdbebenzonen kann ein Risikozuschlag erforderlich sein.
Ob der Zusatzbaustein verfügbar ist und zu welchen Konditionen, richtet sich nach den individuellen Tarifbedingungen des Versicherers.