Die Sonne scheint, die Straßen sind trocken – die perfekte Zeit für eine Ausfahrt mit Ihrem Hobby-Fahrzeug. Damit Sie für diese schönen Momente nicht das ganze Jahr über teure Versicherung und Steuern zahlen, gibt es eine clevere Lösung. Mit einem Saisonkennzeichen sparen Sie mit System, indem Sie Ihr Fahrzeug nur für einen festgelegten Zeitraum anmelden, ohne auf wichtige Vorteile wie die Weiterentwicklung Ihrer Schadenfreiheitsklasse zu verzichten.
In meiner Beratungspraxis hier in Schneverdingen tauchen immer wieder die gleichen, wichtigen Fragen auf. Hier sind die Antworten, die Sie kennen sollten:
Das ist einer der größten Vorteile!
Außerhalb der Saison ist Ihr Fahrzeug beitragsfrei über die sogenannte Ruheversicherung geschützt, sofern Sie mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Das bedeutet, Ihr Fahrzeug ist in der Garage oder auf dem Privatgrundstück weiterhin gegen Risiken wie Diebstahl, Brand oder Marderbisse versichert. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet diesen Schutz nicht.
Die Antwort auf diese häufige Frage ist ein klares und unmissverständliches: Nein.
Außerhalb des auf Ihrem Kennzeichen vermerkten Zeitraums hat Ihr Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis und vor allem keinen aktiven Kfz-Haftpflichtschutz. Das Abstellen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Parkplätzen ist daher gesetzlich verboten.
Ein Verstoß kann nicht nur ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall sogar als Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz gewertet werden.
Ihr Fahrzeug muss in dieser Zeit zwingend auf einem privaten, befriedeten Grundstück abgestellt werden, zum Beispiel in einer Garage, einem abgeschlossenen Hof oder auf einem privaten Tiefgaragenstellplatz.
Ja, das ist ein weiterer entscheidender Vorteil.
Solange der Zulassungszeitraum mindestens sechs Monate pro Jahr beträgt, wird Ihr Vertrag in der Schadenfreiheitsklasse weitergestuft, als wäre das Fahrzeug das ganze Jahr angemeldet – vorausgesetzt natürlich, es gab keinen Schaden.
Sie können den Zeitraum flexibel wählen. Der Gesetzgeber schreibt lediglich eine Mindestdauer von zwei Monaten und eine Höchstdauer von elf Monaten vor. Der klassische Zeitraum für Cabrios und Motorräder ist oft von April bis Oktober (7 Monate).
Hierfür gibt es eine strenge Ausnahmeregelung. Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV) oder zur Zulassungsstelle sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie benötigen eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und oft eine Terminbestätigung. Eine spontane Fahrt zur Werkstatt ist hingegen nicht gestattet.
Ein Saisonkennzeichen ist die ideale und kosteneffiziente Lösung für alle Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über bewegt werden. Sie kombinieren vollen Fahrspaß in der Saison mit intelligentem Sparen in der Ruhephase. Welcher Zeitraum für Sie der beste ist und welche Kaskoleistungen in der Ruheversicherung sinnvoll sind, klären wir am besten in einem kurzen, persönlichen Gespräch.
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