Es ist der größte Vorteil der Basisrente: Bei deiner Altersvorsorge kannst du den Staat direkt mitzahlen lassen. Durch die hohe steuerliche Absetzbarkeit deiner Beiträge in der Ansparphase finanziert das Finanzamt einen erheblichen Teil deines Vermögensaufbaus mit. Das macht die auch als Rürup-Rente bekannte Vorsorge zum Steuerspar-Turbo, besonders für Selbstständige und Gutverdiener.
Das Prinzip der Basisrente ist genial einfach: Du zahlst deine Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen, also bevor Steuern abgezogen werden. Diese Beiträge kannst du als Sonderausgaben zu 100 % von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet dir also einen erheblichen Teil deiner Einzahlungen über die jährliche Steuererklärung zurück.
Im Gegenzug werden die Rentenzahlungen im Alter versteuert. Da dein persönlicher Steuersatz im Ruhestand aber in der Regel deutlich niedriger ist als während deines Berufslebens, profitierst du von einem erheblichen Steuervorteil.
Die Basisrente ist für jeden eine Option, aber einige Gruppen profitieren ganz besonders von der staatlichen Förderung.
Da du als Selbstständiger oder Freiberufler meist nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlst, ist eine private Vorsorge für dich existenziell. Die Basisrente ist hier der ideale Baustein, um eine sichere und staatlich geförderte Grundversorgung für dein Alter aufzubauen.
Je höher dein Einkommen und dein Steuersatz, desto größer ist deine Steuerersparnis durch die Basisrente. Für gutverdienende Angestellte ist sie die perfekte Ergänzung, um die Steuerlast zu senken und gleichzeitig die Rentenlücke effektiv zu schließen.
Auch wenn nur noch wenig Zeit bis zum Ruhestand bleibt, ist die Basisrente ideal. Durch die hohe steuerliche Absetzbarkeit kannst du auch mit größeren Einmalzahlungen deine Rente auf den letzten Metern noch deutlich aufbessern.
Lebenslange Rente: Du erhältst eine garantierte, lebenslange monatliche Rentenzahlung.
Hohe Steuervorteile: Deine Beiträge sind zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich absetzbar (bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen).
Flexible Investitionen: Moderne Verträge ermöglichen eine Anlage in renditestarke ETFs und Fonds, da keine Beitragsgarantie wie bei Riester verlangt wird.
Hartz-IV- & pfändungssicher: Dein angespartes Kapital ist in der Ansparphase vor Pfändung und bei Bezug von Arbeitslosengeld II geschützt.
Hinterbliebenenschutz (optional): Du kannst deine Liebsten (Ehepartner, Kinder) für den Todesfall mitabsichern.
Kein Kapitalwahlrecht: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Rente. Eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine vorzeitige Kündigung sind nicht möglich, um den reinen Rentencharakter zu schützen.
Grundsätzlich ist bei der Basisrente keine Kapitalauszahlung im Todesfall vorgesehen, um den reinen Vorsorgecharakter zu schützen. Fast alle Versicherer bieten jedoch sinnvolle Zusatzbausteine an, um deine Familie abzusichern. Die gängigste Lösung ist eine Beitragsrückgewähr in der Ansparphase, die als Hinterbliebenenrente an deinen Ehepartner oder deine kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt wird.
Ja. In der Ansparphase ist dein Rürup-Vertrag sowohl bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") geschützt als auch pfändungssicher. Dein Altersvorsorgevermögen bleibt also auch in schwierigen Lebensphasen für dich erhalten.
Seit 2023 kannst du deine Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzen. Für das Jahr 2025 liegt der Höchstbetrag bei 29.344 € für Ledige und 58.688 € für Verheiratete pro Jahr. Wichtig: Von diesem Höchstbetrag müssen deine eventuellen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk abgezogen werden.
Nein, eine Kündigung, eine Veräußerung, eine Beleihung oder eine einmalige Kapitalauszahlung sind gesetzlich ausgeschlossen. Das klingt erstmal nach einem Nachteil, ist aber ein wichtiger Schutzmechanismus. Er stellt sicher, dass das Kapital wirklich nur für seinen vorgesehenen Zweck – deine lebenslange Rente im Alter – zur Verfügung steht und nicht für kurzfristige Konsumwünsche ausgegeben werden kann.
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