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Die Riester-Rente: Geschenke vom Staat für deine Zukunft


Mit der Riester-Rente bekommst du für deine private Altersvorsorge bares Geld vom Staat geschenkt. Durch attraktive Zulagen für dich und deine Kinder baust du einfach und sicher ein Vermögen für deine Zukunft auf und schließt die Lücke, die die gesetzliche Rente hinterlässt.


Wer bekommt die Förderung? Dein Riester-Check

Die Riester-Rente wurde ins Leben gerufen, um die wachsende Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Deshalb fördert der Staat einen großen Personenkreis. Du bist in der Regel "unmittelbar förderberechtigt", wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

  • Beamte, Richter und Soldaten

  • Eltern in Kindererziehungszeit

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II

  • Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen

  • Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen

Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können oft über einen förderberechtigten Ehepartner "mittelbar" von den Vorteilen profitieren.


Volle Förderung: Diese Geschenke kannst du vom Staat bekommen

Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du lediglich 4 % deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (maximal 2.100 Euro) in deinen Vertrag einzahlen. Deine Zulagen werden darauf angerechnet, was deinen eigenen Beitrag oft erstaunlich gering macht.


Die Grundzulage: 175 Euro pro Jahr für dich

Jeder Förderberechtigte hat Anspruch auf die jährliche Grundzulage von 175 Euro.


Die Kinderzulage: 300 Euro pro Jahr für jedes Kind

Für jedes kindergeldberechtigte Kind (geboren ab 2008) legt der Staat jährlich 300 Euro obendrauf. Für früher geborene Kinder sind es 185 Euro.


Der Berufseinsteigerbonus: 200 Euro einmalig

Wenn du deinen Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt, erhältst du im ersten Jahr einen einmaligen Bonus von 200 Euro.


Flexibel bleiben: Dein Weg ins Eigenheim mit Wohn-Riester

Ein riesiger Vorteil der Riester-Rente ist die Flexibilität. Du kannst dein angespartes und gefördertes Kapital nutzen, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu finanzieren. Das Geld kann für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden – ein Turbo für deine Baufinanzierung.


Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente (FAQ)

Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?

Im Todesfall vor Rentenbeginn kann dein angespartes Kapital förderunschädlich auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners übertragen werden. Alternativ kann es als Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Eine direkte Kapitalauszahlung an andere Erben ist möglich, allerdings müssen dann die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden.

Ist mein Riester-Guthaben bei Arbeitslosigkeit sicher?

Ja. Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") geschützt und in der Ansparphase pfändungssicher.

Bekomme ich nur die Zulagen oder auch Steuervorteile?

Du bekommst immer das Maximum. Du kannst deine Beiträge (bis 2.100 Euro p.a.) als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt führt dann eine "Günstigerprüfung" durch: Ist deine Steuerersparnis höher als dein Zulagenanspruch, wird dir die Differenz erstattet.

Was passiert, wenn ich mich selbstständig mache?

Wenn du aus der Rentenversicherungspflicht fällst, entfällt dein direkter Anspruch auf Zulagen für die Zukunft. Dein Vertrag kann aber beitragsfrei weiterlaufen. Bist du mit einem förderberechtigten Partner verheiratet, kannst du über ihn "mittelbar" zulagenberechtigt bleiben und weiter fördern lassen.


Bereit für deine Geschenke vom Staat?

Die Riester-Förderung ist ein starkes Argument, um mit der Altersvorsorge zu beginnen. Wie hoch deine persönliche Förderquote ist und welcher Riester-Vertrag (z.B. mit ETFs) am besten zu dir passt, finden wir in einem persönlichen Gespräch heraus.


Jutta Söhnholz - Finanz- & Versicherungsmaklerin

29640 Schneverdingen | Bahnhofstr. 29a 
Tel. 05193 8689994 | Mobil 0171 1993474 | info@soehnholz-finanzplanung.de
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