Mit der Riester-Rente bekommst du für deine private Altersvorsorge bares Geld vom Staat geschenkt. Durch attraktive Zulagen für dich und deine Kinder baust du einfach und sicher ein Vermögen für deine Zukunft auf und schließt die Lücke, die die gesetzliche Rente hinterlässt.
Die Riester-Rente wurde ins Leben gerufen, um die wachsende Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Deshalb fördert der Staat einen großen Personenkreis. Du bist in der Regel "unmittelbar förderberechtigt", wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:
Arbeitnehmer und Auszubildende, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
Beamte, Richter und Soldaten
Eltern in Kindererziehungszeit
Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen
Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können oft über einen förderberechtigten Ehepartner "mittelbar" von den Vorteilen profitieren.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du lediglich 4 % deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (maximal 2.100 Euro) in deinen Vertrag einzahlen. Deine Zulagen werden darauf angerechnet, was deinen eigenen Beitrag oft erstaunlich gering macht.
Jeder Förderberechtigte hat Anspruch auf die jährliche Grundzulage von 175 Euro.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind (geboren ab 2008) legt der Staat jährlich 300 Euro obendrauf. Für früher geborene Kinder sind es 185 Euro.
Wenn du deinen Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt, erhältst du im ersten Jahr einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Ein riesiger Vorteil der Riester-Rente ist die Flexibilität. Du kannst dein angespartes und gefördertes Kapital nutzen, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu finanzieren. Das Geld kann für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden – ein Turbo für deine Baufinanzierung.
Im Todesfall vor Rentenbeginn kann dein angespartes Kapital förderunschädlich auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners übertragen werden. Alternativ kann es als Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Eine direkte Kapitalauszahlung an andere Erben ist möglich, allerdings müssen dann die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden.
Ja. Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") geschützt und in der Ansparphase pfändungssicher.
Du bekommst immer das Maximum. Du kannst deine Beiträge (bis 2.100 Euro p.a.) als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt führt dann eine "Günstigerprüfung" durch: Ist deine Steuerersparnis höher als dein Zulagenanspruch, wird dir die Differenz erstattet.
Wenn du aus der Rentenversicherungspflicht fällst, entfällt dein direkter Anspruch auf Zulagen für die Zukunft. Dein Vertrag kann aber beitragsfrei weiterlaufen. Bist du mit einem förderberechtigten Partner verheiratet, kannst du über ihn "mittelbar" zulagenberechtigt bleiben und weiter fördern lassen.
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