Jeder Arbeitnehmer ist zunächst gut abgesichert: Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch was passiert danach? Ab der siebten Woche springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein. Hier entsteht für die meisten eine empfindliche finanzielle Lücke, denn das Krankengeld beträgt nur ca. 70 % Ihres Brutto-, aber maximal 90 % Ihres Nettoeinkommens.
Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 € fehlen Ihnen so schnell 250 € und mehr – pro Monat. Diese Lücke schließt eine private Krankentagegeldversicherung und sorgt dafür, dass Ihr Einkommen auch bei Krankheit sicher bleibt.
Eine Krankentagegeldversicherung ist eine der wichtigsten existenziellen Absicherungen. Entgegen der landläufigen Meinung ist sie nicht nur für Top-Verdiener ein Muss. Besonders unverzichtbar ist sie für:
Gutverdienende Angestellte: Die Leistung der gesetzlichen Kasse ist auf eine Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Wer darüber verdient, hat eine noch größere prozentuale Lücke im Krankheitsfall.
Selbstständige und Freiberufler: Sie erhalten von der gesetzlichen Kasse oft gar kein oder nur ein sehr geringes Krankengeld. Hier ist eine private Absicherung vom ersten Tag an existenziell.
Berufseinsteiger und Auszubildende: Gerade wenn das Einkommen noch nicht so hoch ist, schmerzt jeder Euro, der im Krankheitsfall fehlt. Für junge Menschen gibt es zwei riesige Vorteile: Sie sind in der Regel gesund und beantworten die Gesundheitsfragen problemlos. Zudem sind die Beiträge in jungen Jahren deutlich günstiger als in späteren Berufsjahren. Früh einsteigen lohnt sich also doppelt!
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst. Es sollte so bemessen sein, dass es gemeinsam mit dem gesetzlichen Krankengeld Ihre monatlichen Fixkosten (Miete, Kredite, Lebenshaltung) deckt. Wichtig: Es darf Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Als Angestellte(r) benötigen Sie die Leistung in der Regel erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also nach Ende der Lohnfortzahlung. Je später die Versicherung leisten muss (längere "Karenzzeit"), desto günstiger wird der Beitrag. Für Selbstständige sind oft frühere Leistungsbeginne (z.B. ab dem 15. oder 22. Tag) sinnvoll.
Diese beiden Produkte werden oft verwechselt, sichern aber völlig unterschiedliche Risiken ab.
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen, wenn Sie krankgeschrieben sind – egal, ob Sie zu Hause im Bett liegen oder im Krankenhaus.
Das Krankenhaustagegeld ist eine Komfort-Leistung und zahlt einen festen Betrag nur für die Tage, die Sie tatsächlich stationär im Krankenhaus verbringen.
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