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Die Riester-Rente ab 2027: Was sich für bestehende Verträge ändert


Der Markt der geförderten Altersvorsorge verändert sich ab 2027 grundlegend. Für bestehende Riester-Verträge gilt jedoch umfassender Bestandsschutz: Sie können Ihren bisherigen Vertrag mit den gewohnten Konditionen und der bisherigen Förderung unverändert weiterführen. Gleichzeitig eröffnet die Reform neue Chancen durch den Wechsel in ein modernes Altersvorsorgedepot mit der neuen Fördersystematik ab 2027. Hier erfahren Sie, was sich ändert und welche Handlungsoptionen Sie für Ihre Vorsorge haben.


Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Es besteht daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Sie können Ihren Vertrag weiterhin nach den bisherigen Regeln fortführen und die bisherigen staatlichen Zulagen erhalten.

Trotzdem kann sich eine Überprüfung lohnen. Die neue Förderung ab 2027 funktioniert anders als die bisherige Riester-Förderung und kann je nach Eigenbeitrag und persönlicher Situation zu höheren staatlichen Zulagen führen. 

Wer künftig die Möglichkeiten der neuen Produktwelt nutzen möchte, kann in einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag wechseln. Dazu gehören das Altersvorsorgedepot ohne Garantie und neue Garantieprodukte. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom bestehenden Riester-Vertrag, den vorhandenen Konditionen, möglichen Kosten und der persönlichen Situation ab.


Bisherige Riester-Förderung

Grundzulage: bis zu 175 € jährlich.

Kinderzulage: bis zu 300 € jährlich für ab 2008 geborene Kinder beziehungsweise 185 € für vor 2008 geborene Kinder.

Eigenbeitrag: grundsätzlich 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 € abzüglich der Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 € jährlich.

Neue Förderung ab 2027

Grundzulage: 50 Cent je 1 € eigener Einzahlung für die ersten 360 €. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 € gibt es 25 Cent je 1 €. So sind bis zu 540 € Grundzulage jährlich möglich.

Kinderzulage: 1 € je 1 € eigener Einzahlung bis zu 300 € jährlich je Kind.

Eigenbeitrag: Die Förderung richtet sich nach der tatsächlichen Einzahlung. Gefördert werden bis zu 1.800 € eigene Einzahlung jährlich. Der Mindestbeitrag beträgt 120 € jährlich.


FAQ: Bisherige Riester-Rente & Neues Altersvorsorgedepot

Muss ich wegen der Reform ab 2027 jetzt aktiv werden?

Nein, Sie müssen nicht überstürzt handeln. Für alle vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossenen Riester-Verträge gilt ein umfassender Bestandsschutz. Sie können Ihren bisherigen Vertrag unverändert weiterführen und erhalten Ihre staatlichen Zulagen wie gewohnt weiter. Eine Überprüfung lohnt sich jedoch, um zu prüfen, ob ein Wechsel in das neue Fördersystem ab 2027 für Sie höhere staatliche Zulagen oder bessere Renditechancen bringt.

Wie wird mein bisheriger Riester-Vertrag bei Fortführung gefördert?

Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag nach den bisherigen Regeln weiterführen, gelten weiterhin die gewohnten Regelungen:

Grundzulage: bis zu 175 Euro jährlich.

Kinderzulage: bis zu 300 Euro jährlich für ab 2008 geborene Kinder bzw. 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder.

Eigenbeitrag: grundsätzlich 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen (maximal 2.100 Euro Gesamtbeitrag jährlich).

Kann ich mein vorhandenes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, das ist ab 2027 möglich. Sie können Ihr bisher angespartes Riester-Kapital steuerfrei und ohne Verlust der bereits erhaltenen Förderung in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, hängt von den Konditionen und Wechselkosten Ihres Altvertrages ab.

Bekomme ich nur die Zulagen oder auch Steuervorteile?

Sie profitieren bei beiden Wegen. Sowohl bei der klassischen Riester-Rente als auch beim neuen Altersvorsorgedepot können Sie Ihre Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte „Günstigerprüfung“ durch: Ist Ihre Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch, wird Ihnen die Differenz über Ihren Steuerbescheid erstattet.

Wie viel Geld kann ich maximal in ein Altersvorsorgedepot einzahlen?

Sie können insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Davon werden 1.800 Euro direkt staatlich gefördert und sichern Ihnen die vollen Zulagen sowie Steuervorteile. Die weiteren 5.040 Euro pro Jahr fließen ungefördert in dasselbe Depot und werden wie ein Produkt der Schicht 3 behandelt. Der große Vorteil: Sämtliche Kursgewinne und Dividenden bleiben während der Ansparphase komplett steuerfrei.

Ist mein Guthaben im Alter oder bei Arbeitslosigkeit sicher?

Ja. Sowohl das bestehende Riester-Guthaben als auch das Guthaben in einem zertifizierten Altersvorsorgedepot sind in der Ansparphase vor dem Zugriff Dritter geschützt. Sie gelten beim Bezug von Sozialleistungen wie dem Grundsicherungsgeld als geschütztes Altersvorsorgevermögen und sind vor Pfändung geschützt.

Was passiert mit dem Geld im Todesfall?

Im Todesfall vor Rentenbeginn kann Ihr angespartes Kapital förderunschädlich auf einen geförderten Vertrag Ihres Ehepartners übertragen werden. Alternativ kann es als Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Bei einer Vererbung an andere Personen müssen die erhaltenen staatlichen Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Was passiert, wenn ich mich selbstständig mache?

Wenn Sie nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, entfällt bei der klassischen Riester-Rente der direkte Anspruch auf Zulagen für künftige Beiträge. Ihr Vertrag kann jedoch beitragsfrei weiterlaufen. Sind Sie mit einem förderberechtigten Partner verheiratet, können Sie über diesen weiterhin mittelbar zulagenberechtigt bleiben. Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 steht hingegen auch ungefördert oder bei entsprechender Berechtigung direkt für Selbstständige offen.


Bereit für Ihre staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung ist ein starkes Fundament für Ihren Vermögensaufbau. Ob die Fortführung Ihres bestehenden Riester-Vertrages oder der Wechsel in ein neues Altersvorsorgedepot für Sie den höchsten Ertrag bringt, finden wir in einem persönlichen Gespräch gemeinsam heraus.


Jutta Söhnholz - Finanz- & Versicherungsmaklerin

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Eine lächelnde ältere Frau mit blonden Haaren und Brille, die ein schwarzes Oberteil trägt. Sie stützt ihren Kopf auf ihre Hand und befindet sich vor einem weißen Hintergrund.